lunes, 29 de marzo de 2010

Der oberste Gerichtshof der balearischen Inseln hat Klagezulassung von Alternativa al Tren gegen das Zugprojekt Manacor – Artá erteilt.

Der oberste Gerichtshof der balearischen Inseln hat am 25.März mittgeilt, dass die eingereichte Verwaltungsklage von Alternativa al Tren gegen das Zugprojekt Manacor – Artá zugelassen wird unabhängig davon was noch in der von der Conselleria de Mobilitat zu übersendenden Verwaltungsakte hervorgeht.

(Recurso Contencioso - Administrativo por ASSOCIACIÓ ALTERNATIVA AL TREN XARXA DE MOBILITAT DE LLEVANT, contra resolución de la CONSELLERIA DE MOBILITAT I ORDENACIÓ DEL TERRITORI DEL GOVERN BALEAR, de fecha 27/11/2009, por el que se desestima el recurso de reposición interpuesto contra el Acuerdo del Consell de Govern de 28 de agosto de 2009, por el que se aprobó definitivamente el proyecto “Reapertura de la línea: estació de l’Enllaç-Artá. Fase II: Manacor-Artá sobre la base del informe jurídico emitido en fecha 16/11).


So wie die Gesetzgebung es vorsieht , haben wir die immer noch nicht übersandte Verwaltungsakte (aus der alle administrativen Vorgänge des Projekts hervorgehen) angefordert.

Normalerweise ist diese innerhalb von 20 Werktagen zu übersenden. (Gesetz 29/1998, vom 13 Juli, Regulator der Verwaltungsgerichte)

Am 26. Februar 2010 hat die Vereinigung Alternativa al Tren ihre Gründe für die Einreichung der Verwaltungsklage veröffentlicht. Der schwerwiegendste Grund ist, dass eine nicht anwendbare Gesetzesgrundlage für die Gehnemigung des Projekts zu Grunde gelegt wurde und kein eigenes Gesetz für die Regelung des Schienenverkehrs der Balearen existiert.

Die Vereinigung Alternativa al Tren fordert eine Vergleichsstudie der Modalitäten (anderer Möglichkeiten) für den öffentlichen Nahverkehr

Die Vereinigung Alternativa al Tren gibt zu bedenken, dass bevor fast 200 Millonen Euro verschwendet werden (das ist die Summe die die Eröffnung der Bahnlinie Manacor – Artá kosten würde ) ein Zug der nur an San Lorenzo , Son Carrió, Son Servera y Artà vorbeifährt, überprüft werden muss (in Form eines Studie über den öffentlichen Nahverkehr) ob er die Bedingungen der Deckung der Bedürfnisse des öffentlichen Nahverehrs des gesamten Landstrichs des Levant erfüllt.

Es ist notwendig die Verbindung oder den Zusammenschluss von mehr als 20 Ortskernen des Levante , bezüglich des öffentlichen Nahverkehrs zu prüfen und zu studieren, bevor 200 Millonen Euro verschwendet werden und nur 5 Ortschaften miteinander verbunden werden und all dies ohne relevante Studien über die soziale und wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Projekts. (Laut Abkommen , siehe Seite 2 ) mit dem Verkehrsministerium in Madrid wurden 190 Millonen Euro inklusiver der Strecke nach Cala Ratjada , veranschlagt)

Es muss daran erinnert werden, dass dieser Zug 75% der Bevölkerung unberücksichtigt lässt, die die in den Küstenorten leben bzw. dort Urlaub machen.

lunes, 1 de marzo de 2010

Verwaltungklage gegen das Projekt der neuen Bahnlinie Manacor – Artá , weil es auf falscher Gesetzesgrundlage basiert

ie Vereinigung Alternativa al Tren – Netzwerk Mobilität Llevant hat gegen den Beschluss des Regierungsrates des Verkehrsministeriums (Consejo del gobierno de la Consejería de Movilidad y Ordenación del Territorio) vom 27.11.2009 bezüglich der Ablehnung der eingelegten Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates vom 28.August 2009 über die entgültige Genehmigung des Projekts: Wiedereröffnung der Bahnlinie Manacor – Artá ( “Reapertura de la línea férrea: estación de Enlace – Artà. Fase II: Manacor-Artà” ) und gegen die Erklärung der dringlichen Enteignungen der betroffenen Grundstücke, Verwaltungsklage eingereicht.

In der vorangegangenen Beschwerde verlangen wir die Null – und Nichtigkeit des Projektes weil die Gesetzesgrundlage auf der das Projekt beschlossen wurde nicht anwendbar ist. In der Tat, die Regierung der Balearen hat immer noch keine Rechtsvorschrift für den hiesigen Schienenverkehr erlassen.

Erst am 22 . Dezember 2009 erhielten wir vom Verkehrsministerium ( Consejería de Movilidad y Ordenación del Territorio) Antwort auf unsere Beschwerde und dies schon ausserhalb der gesetzten Frist, nachdem von uns das Zertifikat des administrativen Stillschweigen beantragt wurde (Certificado de silencio administrativo). Die Anwort des Verkehrsministeriums (jetzt Ministerium für Transport und Umwelt /Movilidad y Medioambiente) befriedigt die von uns vorgebrachten Argumente bzw. Tatsachen in keinster Weise, es gibt keinerlei Aussage über das Gesetz was hier zugrunde gelegt werden könnte um die Rechtfertigung des Beschlusses dieses Projektes zu gewährleisten. Es wird lediglich nur begrenzt erklärt , was die Gesetze der dringlichen Enteignungen betrifft.

Die Vereinigung Alternativa al Tren sieht es als sehr unangenehm und betrüblich an bis vor Gericht ziehen zu müssen. Leider ist durch den Mangel an Strenge in der Rechtfertigung und der Eignung des Projekts , sowie dem gesamten administrativen Ablauf, keine andere Möglichkeit gegeben. Wir hatten von einer Regierung, die damit prahlt für einen offenen und transparenten Dialog zu stehen, erwartet eine Reaktion auf unsere unzähligen Briefe an den Präsidenten sowie alle Parlamentarier zu erhalten. Aber es sieht so aus, dass niemand daran interssiert ist Selbstkritik zu üben, die dieses Projekt betrifft. Nur einige der Abgeordneten und Verantwortlichen der Bundesministerien für Verkehr und Wirtschaft in Madrid haben uns geantwortet und erklärt, dass dieser Sachverhalt nicht in ihnren Kompetenzbereich fiele. Wir haben auch erwartet, dass eine Regierung die sich angeblich um die Belange ihrer Bürger kümmert, ein bisschen mehr Interesse und Sensibilität zeigt , was unserere Oppositionsgründe bezüglich dieses Projektes angeht.

Wir möchten auch daran erinnern, dass wir zur Ihrer freien Verfügung ein Dossier bereitgestellt haben, was die Dokumentation des gesamten Projektes beinhaltet. Dort wird bezüglich der Wiedereröffnung der Bahnlinie Manacor – Artá genau beschrieben, warum es alle Gründe gibt, dieses Projekt als nicht gerechtfertigt und ohne Konsens anzusehen. Das Dossier kann in spanischer Sprache unter folgendem Link heruntergeladen werden: (2,6MB) http://alternativaaltren.balearweb.net/get/53850-DossierTrenNoManacorArtacopia.pdf

In diesem Dossier wird weiterhin gezeigt wer wir sind, verschiedenste Personen aus allen Gesellschaftsschichten , einige davon sind Betroffene der Enteignungen andere nicht. Aber alle sind davon betroffen einen nicht funktionierenden , effizienten öffentlichen Nahverkehr zu haben. Vorallem aber sind wir Personen die um die Zerstörung der Landschaften und Umwelt des Landstrichs des Levant besorgt sind, wo riesige unverhältnissmässige öffentliche Infrastrukturen errichtet werden sollen und weiterhin ein effizienter öffentlicher Nahverkehr fehlen wird.

Wir haben sichergestellt, das dieser Bericht leicht verständlich ist und mit Strenge geschrieben wurden und jedes Wort auf seine Richtigkeit geprüft wurde.

Wir bedanken uns bei jedem der über dieses fehlerhafte, mit vielen Unregelmässigkeiten behaftete , nicht gerechtfertigte Projekt nachsinnt und reflektiert.

Die Intention von der Vereinigung Alternativa al Tren ist dass dieses Projekt gestoppt wird und ein wahrhaft effizienter öffentlicher Nahverkehr eingerichtet wird, respektvoll im Umgang mit der Natur , nachhaltig und wirklich wettbewerbsfähig mit dem Auto.

viernes, 29 de enero de 2010

Bei dem Zugprojekt Manacor – Artá wurden nicht die adäquaten Gesetzesvorschriften angewandt

Chronologie des Sachverhalts

1977. Die vom spanischen Verkehrsministerium abhängige Gesellschaft FEVE (Ferrocarriles Españoles de Vía Estrecha) schliesst 1977 die Anschlusslinie Inca - Artà weil sie defizitär ist. Diese Linie funktionierte durchgängig , es gab niemals einen Zug nur zwischen Artá und Manacor.

1993. Durch das Real Decret (Gesetzesbeschluss) 2232/93 wurde der autonomen Gemeinschaft der Balearen die Kompetenzen des hiesigen Schienenverkehrs übertragen , die bis zu diesem Moment dem spanischen Staat zugeschrieben waren.

1994. Im Jahr 1994 wurde die öffentliche Gesellschaft SFM (Servicios Ferroviarios de Mallorca) gegründet, mit dem Ziel, den kompletten Schienenverkehr und Bahnbetrieb der Balearen zu verwalten.

2000. Zwischen den Jahren 2000 und 2004 werden die Bahnhöfe von SFM umgebaut und sie fördert die Arbeiten der Wiedereröffnung der Bahnlinie mit Anschuss an den Bahnhof Artá .

2002. Im Oktober wurde von der Firma Intraesa 2002 für SFM , eine Studie über Alternativstrecken der Linie Manacor – Cala Ratjada erstellt, mit Kosten- und Lebensfähigkeitanaylse . Diese Studie wurde niemals veröffentlicht.

2003. Im Jahr 2003 wurde die erste Phase des Anschlussbahnhofs Manacor eingeweiht, ohne einen Verkehrsplan ( Plan Director Sectorial de Transportes ) und ohne ein eigenes Schienenverkehrsgesetz zu besitzen , welches die Befugnisse regelt.

2004. Die Kommission (Comisión de Ordenación Territorial de las Islas Baleares),der territorialen Planung der Balearen, hat in der Sitzung vom 17. März 2004 den Vorschlag (kein Gesetzesvorschlag) RGE Nr. 2308/03 in Bezug auf den Schienenverkehr und das Projekt der Wiedereröffnung der Zugstrecke Manacor-Artà und der Erweiterung bis nach Cala Ratjada und Cala Millor, beschlossen.

2006. Am 28.April 2006 beschliesst der Regierungsrat , auf Antrag des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, Wohnen und Verkehr ( Consejería de Obras Públicas, Vivienda y Transportes,) das Dekret des Direktorialplans für den Verkehrssektor der autonomen Gemeinschaft der Balearen ( Decreto del Plano Director Sectorial del Transporte de la comunidad autónoma de las Islas Baleares (PDSTIB)). Der PDSTIB umfasst einen Zeitraum von acht Jahren (2005-2012) und ist aufgenommen in die Planungsrichlinien des Territoriums ( Directrices de Ordenación del Territorio (DOT)). Nach dem Schienenverkehrsplan der Balearen ( Plan de Transportes Ferroviarios de las Islas Baleares), wird darüber gesprochen, den Zugverkehrskorridor Manacor - Cala Ratjada zu öffnen.

2009. Am 28 . August 2009 beschliesst der Regierungsrat das Projekt der Wiedereröffnung der Zuglinie nur von Manacor nach Artà, ohne Rücksicht auf das Gesamtprojekt bis Cala Ratjada und bis Cala Millor, obwohl es in dieser Hinsicht schon Einsprüche gegeben hatte. Diese Zuglinie , so wie sie im Projekt präsentiert wird, hat keine Kontinuität bis Inca und bis Palma. Wir können davon ausgehen, dass das Projekt unvollständig ist und nicht die Deckung bzw. Anforderungen des Direktorialen Schienenverkehrsplans ( Plano Director Sectorial del Transporte) erfüllt. . Das Projekt wurde ohne Gesetz was die Kompetenzen des hiesigen Schienenverkehrs bestimmt, beschlossen.


Anwendbare Gesetze für die Bauarbeiten

Die erste Phase des Projektes Manacor-Artà basiert auf dem Gesetz 39/2003 und dem Dekret 2387/2004.

Das Gesetz 16/1987 und das Dekret 1211/1990 sind die , die für dieses Projekt gelten. Nicht alle Artikel wurden durch das Gesetz 39/2003 aufgehoben, zudem den Balearen da schon alle Kompetenzen des Schienenverkehrs übertragen wurden , haben die Verantwortlichen keine eingene Rechtsvorschrift erlassen, die den hiesigen Schienenverkehr regelt. Der Zweck des Gesetzes 39/2009 ist die Regulierung im Bereich der Kompetenzen des Staates , der Infrastrukturen des Schienenverkehrs und die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen und bezieht sich auf das Schienenverkehrsnetz des Allgemeininteresses (Red Ferroviaria de Interés General (RFIG)).

“Das Schienenverkehrsnetz des Allgemeininteresses ist in die essenziellen Infrastrukturen des Schienenverkehrs integriert um ein allgemeines System für den Schienenverkehr auf dem gesamten Gebiet des Staates zu garantieren oder deren Verwaltung für das reibungslose Funktionieren der gemeinsamen Verkehrspolitik sorgt sowie das Funktionieren der internationalen Handelsrouten die die verschiedenen autonomen Gemeinschaften verknüpfen und Verbindungen und Zugang zu den wichtigsten Ballungszentren und Verkehrsanlagen bieten die entscheidend für die Wirtschaft oder die nationale Verteidigung sind, garantiert “.

Das Schienenverkehrsnetz des Allgemeineinteresses ( Red Ferroviaria de Interés General ) setzt sich aus allen Infrastrukturen des Schienenverkehrs zusammen, die von RENFE (Red Nacional de Ferrocarriles Españoles) nationales Netz des spanischen Schienenverkehrs, verwaltet werden, vor deren Wechsel am 1. Januar 2005.

Die Entscheidungen über die Aufnahme oder den Ausschluss der Infrastrukturen des Schienenverkehrs in das RFIG muss vom Verkehrsministerium genehmigt werden, mit vorangehendem Bericht der betroffenen autonomen Gemeinschaften , sofern die Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Die autonomen Gemeinschaften können die Übertragung der Infrastrukturen beantragen, womit sie zustimmen vom RFIG ausgeschlossen zu werden.

Der Ministerrat, auf Vorschlag des Verkehrministeriums, kann die Schließung von Strecken oder Streckenabschnitten der Bahninfrastruktur veranlassen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Betriebe sehr mangelhaft bzw. sehr defizitär ist. "

Somit ist zu verstehen, dass die Zuglinien die SFM gehören nicht Eigentum von RENFE sind, infolgedessen gehören sie auch nicht zu dem Schienenverkehrsnetz des Allgemeininteresses (RFIG), daher gibt es keinen Grund das Gesetz 39/2003 in diesem Fall anzuwenden. Obwohl dies aus dem Verkehrministerium abgelehnt wurde.


Im Jahr 1987 war es als das Gesetz 16/87 beschlossen wurde. Im Jahr 1987 waren die Kompetenzen des Schienenverkehrs immer noch nicht auf die autonomen Regionen übertragen .Die Kompetenzen wurden im Jahr 1993 übertragen und im Jahr 2003 wurde das Schienenverkehrsgesetz verabschiedet , mit Anwendung auf das Schienennetz des Allgemeininteresses. Daher ist es rechmässig davon auszugehen, dass das angewendete Gesetz für dieses Projekt das Gesetz aus 1987 ist , vorausgesetzt , dass es nicht komplett aufgehoben wurde.

Ausserdem ist die Gesamtheit der Trasse Manacor – Cala Ratjada, der Abschnitt von Artà nach Cala Ratjada und der fehlende Teil nach Cala Millor, eine neu geschaffene Kreation und daher verstehen wir , dass das Gesetz 16/1987und der Artikel 157 der über die Schaffung neuer Bahnlinien spricht, zur Anwendung kommen muss. Der Abschnitt Manacor – Artà ist nur ein Teil von Manacor – Cala Ratjada, es ist nicht im Besitz von RENFE und nicht im RFIG aufgenommen , deshalb kann das Gesetz 39/2003 nicht angewendet werden.

“Artikel 157. 2. Es besteht keine Berechtigung für die Entstehung der Linien wie im vorherigen Punkt genannt, wenn folgende Umstände vorliegen : b) Wenn die Konstruktion und Ausführung nicht unter wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen tragfähigen Bedingungen ausgeführt wird.

Es fehlt noch daran zu erinnern das Ende 1985 angeordnet wurde die defizitären Linien zu schliessen , d.h. die Linien deren Einnahmen nicht 23% des Kostenunterhalts decken.


Die Linie Inca – Manacor wurde vorher geschlossen, im Jahr 1977.

Wenn 1985 mehr als 900 km Streckenverlauf geschlossen wurde , ist es normal dass im Jahr 1987, als das Gesetz erlassen wurde , nur über neue Linien und nicht über Wiedereröffnungen gesprochen wurde wo die Schliessung der existierenden Linien gerade beendet war.

Ein weiteres Problem der “Wiedereröffnung” der Zuglinie Manacor-Artà ist, dass es sich nur auf die Phase I des Projekts bezieht und nicht die Phase II bis nach Cala Ratjada berücksichtigt wird. Es wird nicht als ein Ganzes betrachtet. Wir erachten das Umweltverträglichkeitsgutachten ( Informe de impacto ambiental ) als parziell nur auf Artà beschränkt und die Globalität der Linie bis nach Cala Ratjada wurde im Umweltverträglichkeitsgutachten unberücksichtigt gelassen.

Wir denken, dass das Projekt der Linie Manacor – Cala Ratjada (mit Abzweig nach Cala Millor) als Ganzes betrachtet werden muss. Und von diesem Punkt an müssen Studien über die Durchführbarkeit mit einschlägigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen estellt werden. Es macht keinen Sinn ein Projekt in verschiedenen Teilen zu planen , weil wenn die Phase II bis Cala Ratjada und Cala Millor nicht durchführbar und existenzfähig ist , sowie es die Linie bis Artá auch nicht ist. Das Umweltgutachten ist nicht ausreichend und das Zugprojekt Artá macht keinen Sinn. Der Zug erreicht nicht die Küstengebiete wo die Mehrheit der Bevölkerung des Levante gibt. Das Projekt hat auch von Seiten der Umweltschutzorganisation GOB Einsprüche erhalten.

Der Schienentransportplan hebt die Wiedereröffnung der der Linie Manacor – Artá weder hervor noch bevorzugt er sie, im Gegenteil, der Schienentransportplan führt die Linie Manacor-Cala Ratjada als die mit der wenigsten Nachfrage , im Vergleich zu den anderen Zugstrecken die im Plan aufgeführt sind , an.

Die Balearen haben immer noch kein eigenes Schienenverkehrsgesetz erlassen, im Gegensatz zu anderen autonomen Gemeinschaften in Spanien die die Kompetenzen des Schienenverkehrs übertragen bekommen haben

Einige der autonomen Gemeinschaften, mit den übertragenen Rechten am Schienenverkehr , haben ihre eingenen Schienenverkehrsgesetze erlassen, während die Balearen kein Gesetz erlassen haben was den Schienenverkehr und dessen Verwaltung regelt. Katalonien (Gesetz 4/2006, vom 31.März), Baskenland (Gesetz 6/2004), Andalusien (Gesetz 9/2006), alle haben ihre eigenen Schieneverkehrsgesetze erlassen als die die Verantwortlichkeiten über den Schienenverkehr übertragen bekommen haben. Die Balearen haben keines erlassen obwohl sie es längst hätten tun müssen.

Auf den balearischen Inseln gibt es kein Schienenverkehrsgesetz , sowie in anderen autonomen Gemeinschaften , obwohl das Gesetz LEY ORGÁNICA 1/2007, vom 28. Februar , die Statuten der autonomen Region der Balearen reformiert und ihnen die Verantwortlichkeit bzw. Kompetenz Schienenverkehrs überträgt.

Die Vereinigung Alternativa al tren fordert eine Vergleichsstudie der Modalitäten

Die Vereinigung Alternativa al Tren, ist der Auffassung , dass bevor mehr als 200 Mio. Euro in die Eröffnung der Linie Manacor-Artà verschwendet werden , ein Zug der nur über San Lorenzo , Son Carrió, Son Servera und Artà fahren soll , eine Studie über öffentlichen Nahverkehr angefertigt werden muss, die die gesamte Region des Levante berücksichtigt.

Es ist notwendig die Bedürfnisse der gesamten mehr als 20 Dörfern des Levante zu studieren, bevor 200 Millonen Euro nur für die Verbindung von 5 Ortschaften verschwendet werden. Zu beachten ist auch, dass noch nicht einmal die entsprechenden Studien der Existensfähigkeit und der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen angefertigt wurden. Es ist daran zu erinnern, dass dieser Zug 75% der Bevölkerung der Küstenorte nicht erreicht.

viernes, 22 de enero de 2010

Alternativa al Tren setzt sich mit der Sindicatura de Cuentas de las Islas Baleares (unabhängige Institution die Regierungsgeschäfte prüft)

Alternativa al Tren setzt sich mit der Sindicatura de Cuentas de las Islas Baleares (unabhängige Institution die Regierungsgeschäfte prüft) in Verbindung und verlangt die Untersuchung der legalen und ökonomischen Durchführbarkeit des Zugprojekts Manacor – Artà


Auf der Internetseite der Sindicatura de Cuentas de las Islas Baleares (http://www.sindicaturaib.org/sincomfront/seccion.htm?id=100) wir erklärt, dass das Statut der Autonomie die Sindicatura als Kontrollorgan der Befugnisse der autonomen Gemeinschaft der balearischen Inseln, einschliesst und ihr die Funktion der externen Kontrolle der ökonomischen , finanziellen Aktivitäten sowie die Tätigkeit des Buchhalters des öffentlichen Sektors , zugeschrieben wird. Der Zweck der Kontrollfunktion ist der Gewinn einer bessern Administration der öffentlichen Mittel mit dem Ziel dass das ihre Führungskräfte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Rechtmässigkeit, Wirksamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit verwenden.

Nach den Anaylsen die die Vereinigung Alternativa al Tren bezüglich des Zugprojekts der Wiedereröffnung der Bahnlinie Manacor-Artà, angsetellt hat , vereinbart sich das Projekt nicht mit den Grundsätzen der Rechtmässigkeit , Wirksamkeit , Effizienz und Wirtschaftlichkeit.

  • Das Zugprojket Manacor-Artà erfüllt nicht den Grundsatz bzw. die Vorraussetzung der Rechtmässigkeit aus folgenden Gründen:

  • Das Projekt ist vollkommen null und nichtig , weil es nicht den Grundsatz des öffentlichen Interesses erfüllt sowie es für die “dringlichen Enteignungen” auch keine Notwendigkeit gab , vorausgesetzt die Motivation dafür wäre in einer unausweichlichen Notwendigkeit begründet.

  • Es gibt keinerlei technischen Bericht der die aussergewöhnliche Wichtigkeit dieses Projekts rechtfertigt und deshalb auch keinen Grund für die “dringlichen Enteignungen”.

  • Die gesetzlichen Regelungen für den balearischen Schienenverkehr sind äusserst unklar.


  • Das Zugprojekt Manacor-Artà erfüllt nicht den Grundsatz der Wirksamkeit weil es die Ziele der Mobilität verfehlt.

  • Es gibt einen provisorischen Bahnhof in Manacor ohne Anbindung an den Hauptbahnhof von Manacor der Manacor mit Palma verbindet.

  • Es wird nicht die Gesamtheit des Projekt Manacor – Cala Ratjada erfüllt. Dies ist in dem Plan de Transportes ferroviarios (Schieneverkehrsplan der Regierung) vorgesehen.

  • Der Zug erreicht nicht die Küstenzonen , daher wird der grösste Teil der Bevölkerung und der Besucher des Levante unberücksichtigt und deckungslos gelassen.


  • Das Zugprojekt Manacor-Artà erfüllt nicht den Grundsatz der Effizienz weil es keine rationelle Nutzung der Mittel und der Ressourcen vorgibt.

  • Es gibt keine ausreichenden Fahrgastzahlen um die wirtschaftlichen Kosten zu rechtfertigen.

  • Es berücksichtigt nicht die Überschneidungen der verschiedenen Verkehrsmittel (Bus und Bahn) um eine globale Verkehrsabdeckung in einer so kleinen Zone zu erreichen.

  • Es sieht vor zwei Zugwerkstätten anstelle einer , wie im ersten Projekt vorgesehen zu bauen. Dadurch werden noch mehr ländliches Gebiet und Ressorcen verbraucht.

  • Die Beförderung im Zug wäre bei der Mehrzahl der Strecken, zeitlich sehr viel länger als mit dem Bus(z.B. Artà – Manacor, Son Servera – Manacor, Artà – Palma, Son Servera – Palma) und die Fahrgäste müssen mit dem Zug auch mehr Kilometer zurücklegen als wenn man den Bus benutzt würde.


  • Das Zugprojekt Manacor-Artà erfüllt nicht den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit weil:

  • Die Consejería de Movilidad (Verkehrsministerium) hat keine Studie über die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität vorgelegt , die das Zugprojekt Manacor – Artá rechtfertigen könnte, im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu einer anderen Art von öffentlichen Verkehrsmitteln die wirtschaftlicher und effizienter sind.

Wenn Sie eine intensivere Analyse der von der Vereinigung Alternativa al Tren gefundenen Kriterien wünschen, können Sie unter diesem Link http://alternativaaltren.balearweb.net/get/53850-DossierTrenNoManacorArtacopia.pdf ein Dossier (in spansicher Sprache) herunterladen.

viernes, 15 de enero de 2010

Zug nach Porto Cristo von Son Carrió?

Am Samstag den 9. Januar 2010 wurde in den Zeitungen Dbalears und Ultima Hora, eine Mitteilung veröffentlicht, die über eine Trasse , die zur Zeit studiert wird , spricht die die Zuglinie bis nach Porto Cristo von Son Carrió aus verbinden soll. Diese Nachricht wirft folgende Fragen auf:

Dies ist eine Übersicht der Auslegung der Nachricht .

In Gelb markiert kann man die Schnellstrassen Ma-4022 und Ma-4020 erkennen , die in der Nachricht erwähnt werden. In Rot markiert kann man die Skizze erkennen der Trasse erkennen.






Die Vereinigung Alternativa al Tren – Xarxa de Mobilitat de Llevant betrachtet den Bau weiterer Zugtrassen als Zerströrung des gesamten Territorriums und ist für ein ausgewogenes Busnetz was die bereits vorhandenen Infrastrukturen nutzt. Alle Personen die auch gegen die Zerstörung des ländlichem Territoriums des Llevant sind, können sich mit der Vereinigung Alternativa al Tren in Verbindung setzen um mehr Informationen zu erhalten (alternativaaltren@gmail.com). Wenn wir dieses pharaonische Projekt stoppen können wir verhindern, dass mehr Territorium zwischen Son Carrió und Porto Cristo und Artà nach Cala Ratjada zerstört wird.

lunes, 7 de diciembre de 2009

Im Levante vervielfachen sich die Infrastrukturen und die Zerstörung des Gebietes

Diese Woche hat das Consell Insular den Plan de Carreteras (Strassenbauplan) verabschiedet. In diesem Plan ist die Verbreiterung bzw. Verdoppelung der Strasse Manacor – San Lorenzo geplant. In den letzten Berichtigungen des Planes wurde lediglich der Name der Schnellstrasse für die Verbreiterung , geändert.

Der Zug von Manacor nach San Lorenzo ist weiterhin im Ausschreibungssprozess , obwohl es einige verwaltungstechnische Trübungen des Prozesses zu beklagen gibt.

Das heisst kurzum, dass es im Levante de Mallorca innerhalb kürzester Zeit eine Vervielfachung der Infrastrukturen gibt , zu einem grossen Teil an Kilometern der Schnellstrasse zwischen Manacor und San Lorenzo und parallel dazu der Zug , beide ziehen zwischen zwei Landstrichen einen Graben und machen Tausende von Quadratmetern ländlicher Fläche unbrauchbar .

Die Vereinigung Alternativa al Tren bekundet wiederholt ihr Uneinverständnis für diese destruktive Agression und Zerstörung der Landschaft. Die Vereinigung meint, dass es möglich ist einen Transportplan zu entwickeln der darauf basiert die vorhandenen Infrastrukturen zu nutzen , die mit dem Auto wettbewerbsfähig sind und das es nicht nötig ist noch mehr ländliches Gebiet zu zerstören und um einen guten, effektiven öffentlichen Nahverkehr zu gewährleisten.

domingo, 1 de noviembre de 2009

Keinen Zug und keine neuen Strassen

Die Vereinigung Alternativa al Tren – Netzwerk Mobilität Llevant positioniert sich gegen die Autobahn (autovía) zwischen Manacor und San Lorenzo , die im in dem Strassenplan (Plan de carreteras del Consell Insular de Mallorca ) ausgeschrieben wurde .

Die Vereingung gibt zu bedenken, dass keine neuen Infrastrukturen nötig sind, die das ländliche Gebiet zerstören , einen riesigen Umweltschaden verursachen und die Durchgängigkeit der Landschaft für Wanderer, Fussgänger und Fahrradfahrer verhindern. Sowie der Zug als auch die Autobahn verusachen diesen Umweltschaden und gefährden die Existenz der landwirtschaftlich genutzten Fincas.

Die Vereinigung Alternativa al Tren möchte, dass die balearische Regierung auf einen öffentlichen Nahverkehr setzt der effizient ist, die vorhandenen Infrastrukturen optimal nutzt und wettbewerbsfähig mit dem Auto ist, d.h. das Auto ersetzen kann. Die Strassen des Llevant sind nicht überfüllt, dies spricht für den Einsatz von Autobussen.

Man sieht, dass der geplante Zug kein ausreichendes öffentliches Verkehrsmittel sein kann, wenn der Inselrat Mallorcas ( Consell Insular de Mallorca ) es für notwendig erachtet eine Autobahn (Autovía) zwischen Manacor und San Lorenzo zu planen.